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Allgemeine Geschäftsbedingungen
von tuula, visuelle Gestalterin
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Offerten und Einholungen von Lieferantenangeboten
Offerten mit Angabe meiner Leistungen und Roh-Offerten von Lieferanten sind grundsätzlich kostenfrei. Offertstellungen, welche detaillierte Recherchen bei Lieferanten erfordern, werden – nach Absprache mit dem Kunden – gemäss meinen Honoraransätzen (Produktion) nach Aufwand verrechnet. Bei einer Auftragserteilung gemäss dieser Offerte wird der Aufwand berücksichtigt und dem Auftraggeber/Kunden entsprechend gutgeschrieben. Der Aufwand für Porti, Material, Muster usw. wird an den Auftraggeber/Kunden weiterverrechnet.
   

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Handling von Fremdleistungen
Sofern in meinen Offerten nichts anderes vereinbart wurde, verrechne ich für das Handling von Fremdleistungen ein Honorar von 10% auf die Fremdkosten. Zur Auftragsvergabe an tuula, visuelle Gestalterin ist ein telefonischer Auftrag ausreichend.
   
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Kurierdienste, Postauflieferungen, Reisespesen, Porti, Datenübertragungen
Sofern in meinen Offerten nichts anderes vereinbart wurde, werden Kosten für externe Kurierdienste an den Auftraggeber/Kunden weiter verrechnet. Kurierleistungen von tuula, visuelle Gestalterin werden nach Aufwand mit einem Ansatz von Euro 36,– pro Stunde in Rechnung gestellt. Die Fahrtpauschale beträgt 0,75 Euro pro Kilometer, öffentliche Transportmittel werden nach Aufwand weiter verrechnet. Für Postsendungen von Vorlagen, Druckunterlagen, Mustern usw. verrechne ich für Verpackung und Aufwand einen Zuschlag von Euro 5,– bis 10,– auf das Porto. Datenübermittlungen werden mit Euro 5,– bis 10.– pro Übertragung verrechnet. Zu meinen Lasten gehen Fahrtspesen für Kundenmeetings im Umkreis von 50 km um Wittlich (Rheinland-Pfalz) oder Basel (Schweiz) sowie Porti, Fax- und Telefongebühren im üblichen Rahmen der Kundenberatung.
   
4 Mehrwertsteuer, Zollgebühren
Alle Honorare und Fremdleistungen verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer. Die bei der Verzollung von Waren und Dienstleistungen anfallenden Gebühren werden an den Auftraggeber/Kunden weiterverrechnet. tuula, visuelle Gestalterin übernimmt keinerlei Haftung für die ordnungsgemässe Verzollung von Waren und Dienstleistungen im Grenzverkehr.
   
5 Verzögerung der Lieferung von Fremdleistungen
Bei Lieferverzug von Produktions-Lieferanten kann der Auftraggeber/Kunde keine Schadenersatzansprüche an tuula, visuelle Gestalterin geltend machen. Dasselbe gilt beim Leistungsverzug (z.B. Nichterscheinen) durch Dritte, wie z. B. Fotografen, Künstler, Models, Musiker usw.
   
6 Internet
Meine Web-Server stehen in einem Rechenzentrum in Hamburg und Zürich. Meine Hostpartner garantieren ein optimales und professionelles Hosting mit einer höchstmöglichen Zuverlässigkeit von 99,9%. Im Falle eines technischen Problems sind weder tuula, visuelle Gestalterin noch die Hostfirma haftbar für vorübergehende Beschränkungen des Serverzugriffes. Datenbackups sind Sache des Kunden (Ausnahme: es besteht ein Backupvertrag). Sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlängern sich Hosting-Verträge jeweils stillschweigend um ein Jahr. Kündigungsfrist 6 Monate.
   
7 Auftragsvergaben und Buchungen
Sofern in meinen Offerten nichts anderes vereinbart wurde, erteile ich Aufträge an Dritte ausschliesslich im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers/Kunden. Die Kosten für Mustersendungen übernimmt der Auftraggeber/Kunde, ebenso anfallende Stornokosten bei reservierten bzw. gebuchten Lieferanten.
   
8 Rechnungstellung
Die Honorare sind – sofern in meinen Offerten nichts anderes vereinbart wurde – wie folgt fällig: 50% innert 10 Tagen nach Auftragserteilung und 50% innert 10 Tagen nach Beendigung des Auttrages. tuula, visuelle Gestalterin behält sich vor, bei einem Zahlungsverzug einen Verzugszins von 12% p. a. zu berechnen. Der Aufwand für Mahnungen wird mit Euro 25,– pro Mahnung in Rechnung gestellt. Der Auftraggeber/Kunde ist nicht berechtigt, auf Grund von Beanstandungen fällige Zahlungen zurückzuhalten.
   
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Honorare
Meinen Offerten und Abrechnungen liegen folgende Stundenhonorare in Euro zu Grunde:

Kontakt (Kundenberatung, Präsentation),
Kreation, Artdirektion, Konzeption,
Texte inkl. Informationsbeschaffung,
Programmierung Multimedia, Internet,
Grafische Ausarbeitung, Illustrationen
45,-
 
Regie (Fotojobs, Castings) und Produktion,
Reinzeichnung (Satz/Umbruch, Reinzeichnungen),
Assistenz (Werbeassistenz, Handling)
34,-
 
Administration, Texterfassung
25,-
   
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Materialaufwand
Sofern in meiner Offerte nichts anderes vereinbart wurde, wird der hausinterne Materialaufwand für Präsentationsunterlagen, Layout- und Musterherstellungen wie folgt verrechnet:

s/w Laser, Fotokopien DIN A4 /Stck.
0,15
 
s/w Laser, Fotokopien DIN A3 /Stck.
0,30
 
Farblaserausdrucke DIN A4 /Stck.
0,75
 
ab 100 Kopien /Stck.
0,55
 
Muster-Herstellungen (z. B. Direkt Mail, Give-aways, Verpackungsmuster) /Std.
34,00
 
WIRO Drahtkamm-Bindung, Ø 6,4-12,7 mm /Stck.
grössere Mengen auf Anfrage
3,00
 
WIRO Drahtkamm-Bindung, Ø 12,7–19 mm /Stck.
grössere Mengen auf Anfrage
4,80
 
CD-ROM brennen, inkl, Überprüfung /Stck.
10,00
   
11 Versand von Unterlagen
Für die Zustellung von Unterlagen, sei es per Post oder durch andere Kurierdienste, übernimmt tuula, visuelle Gestalterin keinerlei Haftung.
   
12 Copyright/Nutzungsrecht
Das uneingeschränkte Copyright meiner Leistungen (Layouts, Texte, Headlines, Slogans, Grafiken, Fotografien, Ton- und Filmaufnahmen, Logos, Ideen, Konzepte, Muster, Nonprint-Layouts – alles auch in digitaler Form) verbleibt in jedem Fall bei tuula, visuelle Gestalterin. Sollte der Kunde/Auftraggeber das Copyright – in welcher Form auch immer – verletzen, so schuldet er tuula, visuelle Gestalterin eine Konventionalstrafe bis 50'000 Euro. Die Übertragung des Nutzungsrechtes an den Auftraggeber/Kunden wird mit Angabe des Verwendungszweckes, des Umfanges und des Zeitraumes je nach Auftrag schriftlich fixiert.
   
13 Auftragsbestätigung
Jede Offerte bzw. jeder Auftrag wird grundsätzlich vom Kunden/Auftraggeber unterschrieben.
   
14 Absichtserklärung
Sollte eine Bestimmung dieser Konditionen unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der anderen Konditionen davon nicht berührt.
   
15 Gerichtstand
tuula, visuelle Gestalterin und Auftraggeber/Kunde anerkennen für sämtliche Streitigkeiten aus den vertraglichen Abmachungen Wittlich, Deutschland als ausschliesslichen Gerichtsstand. Es ist ausschliesslich deutsches Recht anwendbar.
   
 
Sauerseifen, 30.6.2009